Weitere Entscheidung unten: FG Schleswig-Holstein, 28.03.2001

Rechtsprechung
   FG Sachsen-Anhalt, 21.04.1999 - II 4/97   

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https://dejure.org/1999,11703
FG Sachsen-Anhalt, 21.04.1999 - II 4/97 (https://dejure.org/1999,11703)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21.04.1999 - II 4/97 (https://dejure.org/1999,11703)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21. April 1999 - II 4/97 (https://dejure.org/1999,11703)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf die Zahlung von Kindergeld während der Ausbildungszeit einer Tochter; Ausscheiden von Einkünften nach dem Tage eines Ausbildungsendes eines Kindes bei der Einkünfteberechnung einer Mutter; Teleologische Auslegung von § 32 Abs. 4 S. 5 EStG ...

  • Wolters Kluwer

    Berechnung der anspruchsschädlichen Kindeseinkünfte beim Wechsel von der Ausbildung in den Beruf während des Monats; Berücksichtigung der Einkünfte nach Abschluss der Ausbildung, aber im Monat des Ausbildungsabschlusses bei der Berechnung der anspruchsschädlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung der anspruchsschädlichen Kindeseinkünfte beim Wechsel von der Ausbildung in den Beruf während des Monats

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Berechnung der anspruchsschädlichen Kindeseinkünfte beim Wechsel von der Ausbildung in den Beruf während des Monats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 2000, 853
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Hessen, 21.09.1998 - 2 K 2191/98

    Rückwirkende Aufhebung von Kindergeldgewährung; Überschreiten der für den

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 21.04.1999 - II 4/97
    Demgegenüber haben das Hessische Finanzgericht (Urteil vom 21. September 1998, 2 K 2191/98, EFG 1999, 31) und das Niedersächsische Finanzgericht (Urteil vom 29. September 1998, I 857/97 Ki, EFG 1999, 178 ) entschieden, dass bei der Einkünfteberechnung solche Einkünfte auszuscheiden haben, die das Kind im Monat der Beendigung der Ausbildung nach dem Tag des Ausbildungsendes erzielt (gl.A. Schlepp, DStZ 1999, 12).
  • FG Niedersachsen, 29.09.1998 - I 857/97

    In die Berechnung des Grenzbetrages nach § 32 IV 2 EStG fließen nur solche

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 21.04.1999 - II 4/97
    Demgegenüber haben das Hessische Finanzgericht (Urteil vom 21. September 1998, 2 K 2191/98, EFG 1999, 31) und das Niedersächsische Finanzgericht (Urteil vom 29. September 1998, I 857/97 Ki, EFG 1999, 178 ) entschieden, dass bei der Einkünfteberechnung solche Einkünfte auszuscheiden haben, die das Kind im Monat der Beendigung der Ausbildung nach dem Tag des Ausbildungsendes erzielt (gl.A. Schlepp, DStZ 1999, 12).
  • FG Baden-Württemberg, 18.02.1999 - 2 K 346/97

    Berücksichtigung von vor/ nach der Ausbildung bezogenen Einkünfte eines Kindes

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 21.04.1999 - II 4/97
    Dem ist das Finanzgericht Baden-Württemberg gefolgt (Urteil vom 18. März 1999, 2 K 346/97, EFG 1999, 563).
  • FG München, 16.06.1998 - 16 K 1937/95

    Berechnung des Ausbildungsfreibetrages

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 21.04.1999 - II 4/97
    In der Rechtsprechung wird sowohl eine einkommensabhängige Aufteilung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags befürwortet (FG München, Urteil vom 16. Juni 1998, 16 K 1937/95, EFG 1999, 234) als auch eine Zwölftelung (so FG Nürnberg, Urteil vom 20. Juli 1998, V 778/97, EFG 1998, 1649).
  • FG Nürnberg, 20.07.1998 - V 778/97
    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 21.04.1999 - II 4/97
    In der Rechtsprechung wird sowohl eine einkommensabhängige Aufteilung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags befürwortet (FG München, Urteil vom 16. Juni 1998, 16 K 1937/95, EFG 1999, 234) als auch eine Zwölftelung (so FG Nürnberg, Urteil vom 20. Juli 1998, V 778/97, EFG 1998, 1649).
  • FG Baden-Württemberg, 25.04.2000 - 2 V 42/99

    Kindergeldrechtliche Einkünfte und Bezüge des Kindes bei Beendigung der

    Die Gegenmeinung, daß die nach Ausbildungsende in dem fraglichen Kalendermonat erzielten Einkünfte im Wege teleologischer Reduktion des Gesetzes außer Betracht bleiben, wird ebenfalls von mehreren Finanzgerichten vertreten (Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. April 1999 II 4/97, EFG 2000, 271 , Revision eingelegt, Az. des BFH: VI R 172/99; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 29. September 1998 I 857/97, EFG 1999, 178 .
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Rechtsprechung
   FG Schleswig-Holstein, 28.03.2001 - II 4/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,22793
FG Schleswig-Holstein, 28.03.2001 - II 4/97 (https://dejure.org/2001,22793)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.03.2001 - II 4/97 (https://dejure.org/2001,22793)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. März 2001 - II 4/97 (https://dejure.org/2001,22793)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • datenbank.nwb.de

    Einheitsbewertung des Grundvermögens: Mole als Scheinbestandteil bzw. Betriebsvorrichtung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einheitsbewertung des Grundvermögens; Mole als Scheinbestandteil bzw. Betriebsvorrichtung einer verpachteten Wasseroberfläche ; Änderung eines Einheitswerbescheides im Wege einer fehlerbeseitigenden Fortschreibung ; Differenzierung zwischen Inhaltsadressaten und ...

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 803
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • FG Hamburg, 20.04.2010 - 3 K 18/10

    Schwimmende Konferenzanlage grundsteuerfrei

    Die Beurteilung, dass bei der Einheitsbewertung zum Zwecke der Grundsteuer für ein "Gebäude" nach der Rechtsprechung auf die "feste" Verbindung mit dem "Grund und Boden" - hier mit der Gewässersohle - abzustellen ist (oben 1 e), bleibt bei der Prüfung eines "Gebäudes auf fremdem" Grund und Boden'" nach § 70 Abs. 3, § 94 BewG unberührt von einer möglichen Bewertung des unter dem Objekt liegenden Gewässergrundstücks einschließlich des Gewässers bis zu seiner Oberfläche als unbebautes Grundstück des Grundstückseigentümers gemäß § 94 Abs. 2 BewG (vgl. Schleswig-Holsteinisches FG vom 28. März 2001 II 4/97, EFG 2001, 803, Juris Rd. 43; BFH vom 20. November 1959 III 197/58 U, BFHE 70, 550, BStBl III 1960, 205).
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